Die Franziskusheim gGmbH in Zahlen
Unser Steuerungsteam
Christian Schimmelpfennig
Geschäftsführer
Petra May
Prokuristin Hauswirtschaft
Andreas Seidler
Prokurist Finanzen
Unsere Unternehmensbereiche
ambulante Versorgung
Ewa Lambertz
stationäre Pflege Franziskusheim
Anne Engels
stationäre Pflege
Burg Trips
Julia Lange
Tagespflegehäuser
Christin Lange
Haustechnik
Frank Comuth
Hauswirtschaft
Franziskusheim
Stephanie Ligendza
Hauswirtschaft
Burg Trips
Manuela Jankowski
Zentralküche
Juri Truschin
Pflegeberatung
Ewelina Klossek
Quartierzentrum
Betreutes Wohnen
Melanie Hafers-Weinberg
Häusliche
Seniorenbetreuung
Sandra Barth
Pflegeausbildung
Patrick Keuter
Leitung IT
Iwan Blank
Qualitätsmanagement
Monika Wojtyczka
Unser Aufsichtsrat
Die katholische Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt ist Trägerin und alleinige Gesellschafterin unseres Unternehmens. Wir firmieren seit dem 01. Februar 2002 unter der Rechtsform „gemeinnützige GmbH“ (gGmbH). Laut Satzung fungiert ein gewählter Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Dieses Gremium setzt sich zurzeit wie folgt zusammen:
Die Mitglieder
Dr. Wilfried Plum (Vorsitzender)
Dr. Gregor Freiherr von Fürstenberg (stellv. Vorsitzender)
Pfarrer Peter Frisch
Ansgar Lurweg
Andreas Schwarberg
Unser Heimbeirat
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) garantiert älteren Menschen sowie pflegebedürftigen oder behinderten volljährigen Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs.
Hierzu ist der Heimbeirat das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die Bewohner und Bewohnerinnen in stationären Einrichtungen. Durch ihn wirken die Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Es handelt sich dabei um eine kollektive Vertretung. Das Mitwirkungsrecht dieser Bewohnervertretung ist mehr als ein bloßes Mitspracherecht.
Das Mitwirkungsrecht betrifft auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und Preis trifft. Das bedeutet, dass die Bewohnervertretung in allen die Mitwirkung betreffenden Aufgabengebieten vor Entscheidungen des Leistungserbringers (Heimleitung oder Träger) zu informieren sind.
Der Heimbeirat wird von den Bewohnern des Heimes für eine Amtszeit von in der Regel 2 Jahren auf der Grundlage der die das Heimrecht regelnden Landesgesetze gewählt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich vollständig im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG).
Ansprechpersonen
Franziskusheim
Herr Harald Hartenstein
[Wohnetage 5]
Burg Trips
Herr Hans-Willi Külgen
[Wohngruppe 1]
Unsere MAV
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter(innen) gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.
Unser MAV-Vorsitz
Claudia Bessin (Vorsitzende)
Ewelina Klossek (stellv. Vorsitzende)
Wenn Sie als Mitarbeitender ein Anliegen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne per Anruf oder E-Mail. Unsere telefonische Sprechstunde ist jeden Montag und Donnerstag, in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr.