Kurzzeit-/ Verhinderungspflege

mal kurz Verschnaufen

Was ist eine Kurzzeitpflege?

Kurz gesagt – Ein befristeter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung mit einer 24h rund um Versorgung. Im Rahmen der Kurzzeitpflege erfolgt die Versorgung in einer unserer stationären Pflegeeinrichtungen.

Kurzzeitpflege findet also, im Gegensatz zur (stundenweise) Verhinderungspflege, nicht zu Hause statt.

Mögliche Anlässe

Pflegende Angehörige, brauchen von Zeit zu Zeit eine Pause. Zeit, in der die Pflege durch jemand anderes übernommen wird. Dazu bietet die Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit.

Häufig ist eine Kurzzeitpflege auch nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus sinnvoll. Denn so ist eine professionelle Pflege, nahtlos für einige Zeit [abhängig vom Pflegegrad] gesichert. Während dieser Zeit kann beispielsweise die anschließende Pflege zu Hause organisieren werden.

Wann hat man Anspruch darauf?

Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf bezahlte Kurzzeitpflege.

Seit 2016 können außerdem auch Personen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich pflegebedürftig geworden sind, einen Anspruch auf Kurzzeitpflege über die Krankenversicherung haben. (Auch dann, wenn kein Pflegegrad vorliegt)

Die Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine ähnliche Leistung wie bei der Kurzzeitpflege. Hier kann die Leistung jedoch auch stundenweise, in der eigenen Häuslichkeit erbracht werden, um beispielsweise einen pflegenden Angehörigen während einer gewissen Zeit zu unterstützen.

Verhinderungspflege wird durch unseren Ambulanten Pflegedienst erbracht und in der Regel direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.

Budgets
(Anspruch ist nicht übertragbar)

Kurzzeitpflege
1.854,00 Euro pro Jahr

Verhinderungspflege
1.685,00 Euro pro Jahr

In beiden Fällen ist ein vorheriger Antrag bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse sinnvoll. Dabei unterstützen wir Sie gerne!

AnsprechpersonEN

EWELINA KLOSSEK
Leitung Wohnberatung und Belegungsmanagement

NATALIE LEINWEBER
Belegungsmanagement

ANNE ENGELS
stellv. Pflegedienstleitung

KRISTINA TOMAK
Heimverwaltung

JULIA LANGE
stellv. Pflegedienstleitung

ANIKA NOWACK
Heimverwaltung

Telefonnummern in dringenden fällen

Franziskusheim

02451 — 6209 9900

Burg Trips

02451 — 912700

Laden Sie sich Ihre Infobroschüren, Anträge, etc. bequem von zu Hause aus herunter und nutzen Sie gerne unser Kontaktformular bei Fragen oder Anliegen.

Anfrageformular

zur Anmeldung eines Heimplatzes

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um sich für einen vollstationären Heimplatz anzumelden. Beachten Sie, dass Ihre Anmeldung nicht automatisch zur Zuweisung eines Platzes führt. Nach dem Absenden wird sich unser Belegungsmanagement telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorab möchten wir gerne in Erfahrung bringen, ob Sie einen vollstationären Platz oder eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege anfragen möchten.
Diese folgende Information benötigen wir nur bei der Kurzzeit-/Verhinderungspflege.

Geben Sie hier Ihren Wunschzeitraum an:
Angaben zur Person
Angaben zur betreuenden Person
Angaben zum Verbleib
Die folgenden Punkte müssen nur beantwortet werden, wenn ein geschlossener Bereich notwendig ist.
Wichtig: Eine Unterbringung im geschlossenen Bereich ist ausschließlich bei Vorlage eines Richterlichen Beschlusses möglich. Sollte diese zum Einzugsdatum nicht vorliegen, sondern nur Fachärztliche Bescheinigung für Unterbringung im geschlossenen Bereich, wird die Einrichtung beim Amtsgericht Geilenkirchen dies in Auftrag geben. Hierbei entstehen Gebühren, welche im vollen Umfang durch den Heimbewohner getragen werden müssen.
Wenn Sie Ihr ausgefülltes Formular per E-Mail erhalten möchten, geben Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse an:

Das könnte sie auch interessieren...

Nach oben scrollen